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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
Seit 1.7.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO). Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung ist durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt worden. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem 1.8.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr).
Das BMF hatte hierzu mit Schreiben vom 17.7.2009 – IV B 9 – S 7134/07/10003 (2009/0473459) (BStBl I S. 855) ausführlich Stellung genommen. Dieses Schreiben wird durch das IV D 3 – S 7134/07/10003 ersetzt; das wird aufgehoben. Das neue Schreiben i...