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BFH 07.04.2010 I R 77/08, StuB 10/2010 S. 397

Anwendbarkeit des subjektiven Fehlerbegriffs bei nachträglicher gerichtlicher Klärung von zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärten bilanzrechtlichen Rechtsfragen

Dem Großen Senat wird gem. § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist das FA im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung in Bezug auf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzrechtliche Rechtsfragen an die Auffassung gebunden, die der vom Stpfl. aufgestellten Bilanz zugrunde liegt, wenn diese Rechtsauffassung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 11 Abs. 4 FGO)?

Praxishinweise

(1) Von der vom Unternehmen eingereichten Steuerbilanz darf das FA nur abweichen, wenn und soweit sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) oder den zwingenden bilanzrechtlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes nicht entspricht und deshalb fehlerhaft ist. Diese Erfordernisse für eine Abweichung von der eingereichten B...