Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils an einer GmbH & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft
Anmerkungen zum
Unter welchen Voraussetzungen gehört im Fall einer Ausgliederung nach § 20 UmwStG eine Beteiligung eines Kommanditisten an der geschäftsführenden Komplementär-GmbH zu den wesentlichen Grundlagen des Mitunternehmeranteils?
Ist zur Berteilung der Wesentlichkeit auf die Person des Übertragenden oder der Übernehmerin abzustellen?
Ist bei der Wesentlichkeit nur der jeweils übertragene Anteil oder die Gesamtheit der übertragenen Anteile sowie die Zahl der Übernehmer maßgebend?
Der erstmals zur Wesentlichkeit von Beteiligungen im Allgemeinen und an Komplementärgesellschaften im Besonderen Stellung genommen. Anlässlich dieser aktuellen Entscheidung stellt der nachfolgende Aufsatz zunächst Allgemeines zur Wesentlichkeit von Betriebsgrundlagen und Besonderheiten bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen (MU-Anteilen) dar, um anschließend das BFH-Urteil und die Entscheidung der Vorinstanz zu erläutern.
I. Allgemeines zur Wesentlichkeit von Betriebsgrundlagen
Die Fälle einer Umwandlung durch Spaltung (§ 15 UmwStG 2006) oder durch Einbringung (§ 20 UmwStG 2006) sind in der...