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Bauten auf fremdem Grundstück
I. Grundlagen
1. Bilanzrechtliche Ausgangssituation
Die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung eines bebauten Grundstücks geht von zwei eigenständigen Wirtschaftsgütern aus, einerseits dem Grund und Boden und andererseits dem Gebäude. Diese differenzierte steuerliche Beurteilung steht latent im Konflikt zur sachenrechtlichen Wertung des bebauten Grundstücks als Einheit mit der Zurechnung des Eigentums beim Eigentümer des Grund und Bodens. Der sachenrechtlichen Perspektive kann wie in anderen Fällen auch – z. B. sicherungsübereignete Maschine – für den Bilanzausweis keine Bedeutung zukommen. Der Bilanzansatz folgt dem sog. wirtschaftlichen Eigentum, wie dies jetzt mit der nötigen Deutlichkeit die BilMoG-Fassung des § 246 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB formuliert. Die rechtliche Inhaberschaft ist für den Bilanzansatz nur dann „maßgebend”, wenn sie mit dem wirtschaftlichen Eigentum einhergeht. Diesem GoB sollte auch steuerlich gefolgt werden – allerdings nicht nach Auffassung des BFH .
2. Streitiger BFH-Sachverhalt
Der vereinfacht dargestellte Sachverhalt betrifft eine bilanzierende BGB-Gesellschaft zwischen einem Vater und zwei Kindern al...