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Einkommensteuer | Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bezüglich der KG I nach den §§ 16, 34 EStG steht nicht entgegen, dass – im Zusammenhang mit der Veräußerung – Mitunternehmeranteile der KG I an der KG II (Unterpersonengesellschaft) zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer weiteren KG (III) ausgegliedert werden (Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung). (2) Der Begriff der „Berichtigung einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit” i. S. von § 129 Satz 1 AO erfasst auch sprachliche Klarstellungen und Präzisierungen, mittels derer ein bisher auslegungsbedürftiger Verfügungssatz in einem nunmehr zweifelsfreien Sinne zum Ausdruck gebracht wird.
Der erste Leitsatz und das Ur...BStBl 2001 II S. 229