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Einkommensteuer | Zwischenschaltung einer GmbH im Hinblick auf gewerblichen Grundstückshandel
Nach dem ist im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel die Zwischenschaltung einer GmbH grds. nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, d. h. wenn sie eine wesentliche – wertschöpfende – eigene Tätigkeit (z. B. Bebauung des erworbenen Grundstücks) ausübt.
Im Streitfall hatte die zwischengeschaltete GmbH durch eigene Aktivitäten Wertschöpfung betrieben, denn sie hatte die Wohnungen nicht nur erworben und veräußert, sondern selbst errichtet. Damit war sie nicht funktionslos, auch wenn sich die Wertschöpfung am Ende nicht realisieren ließ. Hierfür aber war nicht der Umstand maßgebend, dass etwaige Gewinne der GmbH von den beherrschenden Gesellschaftern abgeschöpft wurden, sondern eine Insolvenz, in der sich das unternehmerische R...