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BGH 15.05.2010 I ZR 121/08, NWB 21/2010 S. 1665

Urheberrecht | Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann zwar nicht zugemutet werden, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Seine Prüfpflicht bezieht sich aber auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. Diese Pflicht wurde im Streitfall verletzt, weil die werkseitige Standardsicherheitseinstellung des WLAN-Routers übernommen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicher...