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Kein Abzug privater Steuerberatungskosten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-43255 Der NWB MAAAD-40997 entschieden, dass private Steuerberatungskosten einkommensteuerrechtlich nicht geltend gemacht werden können.
Entscheidung des X. Senats
[i]Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die EinkommensteuererklärungDer BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Die Entscheidung des NWB XAAAC-70625 ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Die (weiteren) Steuerberatungskosten in Höhe von 94,57 € mindern im Streitjahr weder die Einkünfte noch das Einkommen der Klägerin.
Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen.
Beurteilung der Entscheidung
[i]Steuerberatungskosten sind keine Sonderausgaben, keine außergewöhnliche Belastung und keine dauernde LastDie Entscheidung setzt den (vorläufigen) Schlusspunkt hinter ein in der Literatur kontrovers erörtertes Rechtsproblem. Einfachrechtlich ist der Fall eher unspektakulär; nachdem der Tatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG gestrichen wurde, ist ein Abzug privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht möglich. Dabei hat sich der X. Senat auch im Einzelnen mit der Frage auseinan...