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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 591

Vergabe von Fachberaterbezeichnungen durch die Steuerberaterkammer

Dr. Manzur Esskandari und Nicole Schmitt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-43371 Der Steuerberater, der über besondere fachliche Kenntnisse verfügt, will diese auch nach außen darstellen können. Eine Möglichkeit ist der Erwerb einer Fachberaterbezeichnung. Die Fachberaterbezeichnung wird nach einem in der Fachberaterordnung (FBO) geregelten Verfahren von der zuständigen Steuerberaterkammer verliehen.

Die aktuelle Entscheidung

Das VG Ansbach hat nun mit Urteil v. - AN 4 K 08 01857 entschieden, dass die Steuerberaterkammer die fachliche Qualifikation eines Bewerbers materiell zu beurteilen hat, also nicht nur formell nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen. Weiter hat es festgestellt, dass das Fachgespräch im Rahmen des Verfahrens nach der FBO die Regel ist und nicht die Ausnahme.

Der Erwerb der Fachberaterbezeichnung nach der FBO

[i]Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer ErfahrungenDer Steuerberater hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck legt er der Steuerberaterkammer die Bescheinigung über die Teilnahme an einem berufsspezifischen Lehrgang, drei erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen sowie eine Fallliste vor, die die von der FBO vorgesehenen Fachbereiche abdeckt.

[i]Prüfungsbefugnis der SteuerberaterkammerHier setzt die vom VG Ansbach bestätigte Befu...