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NWB Nr. 21 vom Seite 1703

Vergabe von Fachberaterbezeichnungen durch die Steuerberaterkammer

Aktuelle Entscheidung zur Durchführung von Fachgesprächen

Dr. Manzur Esskandari und Nicole Schmitt

Mit Urteil v. - AN 4 K 08 01857 hat das VG Ansbach zwei Dinge entschieden: Zum einen ist die Steuerberaterkammer berechtigt, die fachliche Qualifikation eines Bewerbers anhand der von ihm erbrachten Nachweise inhaltlich zu prüfen, bevor sie eine Fachberaterbezeichnung verleiht. Zum anderen soll das von der Fachberaterordnung (FBO) vorgesehene Fachgespräch die Regel und nicht etwa die Ausnahme sein.

I. Sachverhalt

[i]Antrag auf Verleihung des Titels „Fachberater/in für internationales Steuerrecht”Zwei bereits langjährig tätige Steuerberater hatten an einem von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifizierten Fachberaterlehrgang teilgenommen und anschließend ihren Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/in für internationales Steuerrecht” gestellt. Die erforderlichen Falllisten hatten sie beigefügt.

Der Fachausschuss der Steuerberaterkammer prüfte die eingereichten Unterlagen und setzte einen Termin für ein Fachgespräch der Antragsteller an. Bei diesem Gespräch konnten die beiden Berater – nach Auffassung des Fachausschusses – die erforderlichen besonderen Kenntnisse nicht nachweisen. Ihre Anträge wurden abgelehnt. Beide Antragsteller legten Widerspruch ein. Nach ihrer Auffassung sei der Fachausschuss auf die Prüfung der...