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BMF 30.04.2010 IV C 2 - S 2745 a/08/10005:002, BBK 10/2010 S. 448

Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG europarechtswidrig? – BMF reagiert auf EU-Kommission

Die EU-Kommission hat Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und hat ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet . § 8c Abs. 1a KStG sieht bei sanierungsbedürftigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass eine Anteilsübertragung von mehr als 25 % keinen Verlustuntergang verursacht .

Aus Sicht der [i]Unzulässige BeihilfeKommission handelt es sich bei § 8c Abs. 1a KStG um eine unzulässige Beihilfe; denn § 8c Abs. 1a KStG unterscheidet zwischen angeschlagenen Unternehmen mit Verlustvorträgen, die einen steuerlichen Vorteil erhalten, und gesunden Unternehmen, die über einen Verlustvortrag verfügen und steuerlich nicht begünstigt werden.

Das auf die Einleitung des Verfahrens reagiert: § 8c Abs. 1a KStG ist vorerst nicht mehr anzuwenden. ...