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ElsterLohn: Startschuss zur Datenübermittlung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale
In Zukunft werden Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter Angabe der Identifikationsnummer und des Geburtstags des betreffenden Arbeitnehmers abrufen können (§ 39e Abs. 4 Satz 2 EStG). Daher werden ab dem Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr ausgegeben, wenn auch dieses unter dem Namen ElsterLohn II geführte elektronische Verfahren nicht vor 2012 zum Einsatz kommen wird .
In einem aktuellen Schreiben vom hat das BMF jetzt den Beginn und die Dauer der ersten Stufe der zweistufigen Datenübermittlung bekannt gegeben. Demnach haben die Landesfinanzbehörden zwischen Mai und Juni 2010 dem BZSt neben der Identifikationsnummer den Geburtstag des Steuerpflichtigen zu übermitteln. Laut BMF dient di...