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BBK Nr. 10 vom Seite 446

Änderung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs durch das BilMoG?

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 468 Mit weitet die Finanzverwaltung die steuerliche Herstellungskostenuntergrenze spürbar aus – und widerspricht damit sowohl der Auffassung des Gesetzgebers als auch der steuerlichen Rechtsprechung und dem Fachschrifttum.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 10/2010 S. 468.

I. Auffassung der Finanzverwaltung

[i]BMF vom 12. 3. 2010, NWB HAAAD-40121 Zur Anwendung des durch das BilMoG neu gefassten § 5 Abs. 1 EStG hat das Stellung genommen. Danach sind zwingend bei der steuerlichen Gewinnermittlung – unabhängig vom handelsbilanziellen Ansatz – in die Herstellungskosten auch einzubeziehen (Einbeziehungspflicht!):

  • [i]Jetzt: EinbeziehungspflichtKosten der allgemeinen Verwaltung,

  • Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,

  • Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen,

  • Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.

[i]Bisher: EinbeziehungswahlrechtDiese Interpretation steht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung nach R 6.3 EStR (Einbeziehungswahlrecht für den Zeitraum der Herstellung) entgegen und dürfte in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben.

II. Argumente der Finanzverwaltung

Das BMF stützt seine neue Auffassung zur pflichtmäßigen Ei...