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Sozialrecht | Gründungszuschuss auch ohne nahtlosen Anschluss an Arbeitslosengeldanspruch
Ein Gründungszuschuss kommt auch in Betracht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an die anschließende Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit heranreicht. Ausreichend ist ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem vorangehenden Arbeitslosengeldanspruch, der bei einer „Lücke” von etwa einem Monat noch gewahrt ist (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB III). Die Klage eines selbständigen Anbieters von Baudienstleistungen mit nur einem Tag ohne Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen (ALG I) hatte daher Erfolg.