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Insolvenzrecht | Unschädliche Unkenntnis von Insolvenzbekanntmachungen
Haben Unternehmen mit umfangreichem Zahlungsverkehr zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannten, hindert sie die Möglichkeit, diese Information durch eine Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, nach Treu und Glauben nicht daran, sich auf ihre Unkenntnis zu berufen. Sie sind auch nicht gehalten, sich wegen der Möglichkeit der Internetabfrage für sämtliche Mitarbeiter zu entlasten. Im Streitfall ging es um die schuldbefreiende Auszahlung des Rückkaufswerts der in der Insolvenz gekündigten Lebensversicherung an die Schuldnerin. Das Versicherungsunternehmen musste nicht vor der Auszahlung die insolvenzrechtlichen Bekanntmachungen der Landesjustizverwaltungen ab...