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NWB Nr. 20 vom Seite 1576

Hinzurechnung zuvor abgezogener Betriebsstättenverluste bei Freistellungs-DBA?

Dr. Daniel Fehling

Mit Urteil v. (I R 23/09 NWB HAAAD-42506) hat der BFH einmal mehr zu dem Problemfeld „Abzug ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland trotz Freistellungs-DBA?” Stellung genommen. Konkret ging es um die Frage der Hinzurechnung zuvor abgezogener Betriebsstättenverluste nach § 2 AuslInvG.

Die Klägerin, eine inländische GmbH, erzielte (vermittelt durch die Beteiligung an einer luxemburgischen KG) Betriebsstätteneinkünfte aus Luxemburg. In den Jahren 1986 bis 1989 erwirtschaftete sie Betriebsstättenverluste. Erst in den Folgejahren ergaben sich Betriebsstättengewinne, so auch im Streitjahr 1999.

In Luxemburg war der Verlustvortrag auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren begrenzt. Die Betriebsstättenverluste der Klägerin konnten daher letztmalig im Jahr 1994 berücksichtigt werden. Die bis einschließlich 1994 in Luxemburg erzielten Gewinne waren nicht hoch genug, um die früheren Verluste ausgleichen zu können. Mit Ablauf des Jahres 1994 verfielen daher die verbleibenden Verlustvorträge in Luxemburg.

Für die deutsche Besteuerung sieht das DBA Luxemburg für Betriebsstätten die Freistellungsmethode vor, so dass die Klägerin die Verluste nicht im Inland abziehen konnte. Auf Antrag der...