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NWB Nr. 20 vom Seite 1588

Gleichlauf der Herstellungskosten im Handels- und Steuerbilanzrecht gefordert

Der DStV hat sich mit der Eingabe 4/2010 an das BMF gewendet und die Beibehaltung des Gleichlaufs der Herstellungskosten in Steuer- und Handelsbilanz gefordert.

[i]BMF, Schreiben v. 12. 3. 2010 (BStBl 2010 I S. 239)Mit seinem Schreiben v. (BStBl 2010 I S. 239) bekennt sich das BMF zu einer Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG dahingehend, dass steuerliche Wahlrechte nunmehr unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden dürfen. Die zahlreiche Kritik aus der Praxis hat – so der DStV – das Ministerium nicht zu einem Umdenken bewegen können.

[i]Umfang der zu aktivierenden Herstellungskosten in der Steuerbilanz soll ausgeweitet werdenIm Vergleich zur Entwurfsfassung enthält das nunmehr veröffentlichte endgültige BMF-Schreiben eine weitere, für den Berufsstand erhebliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Nach Rn. 8 des BMF-Schreibens soll entgegen der bisher vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. R 6.3 Abs. 4 Satz 1 EStR 2008) der Umfang der zu aktivierenden Herstellungskosten in der Steuerbilanz ausgeweitet werden. Es sollen nun auch die in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten Kosten (Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersvorsorge) verpflichtend einbezogen werden. Da handelsrechtlich weiterhin ein Aktivierungswahlre...