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NWB Nr. 20 vom Seite 1618

Anlage KAP 2009

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Roland Ronig

[i]Hensel, NWB 13/2010 S. 966; Harenberg, Beilage zu NWB 13/2010; Sowinski, NWB 16/2010 S. 1202 [i]Harenberg/Zöller, Abgeltungsteuer 2010, 2. Aufl., geplanter Erscheinungstermin Juli 2010, NWB Verlag, ISBN: 978-3-482-58972-0Trotz der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer müssen Kapitalanleger in vielen Fällen ihre Kapitaleinkünfte erklären. Erfolgte ein inländischer Steuerabzug, bestehen Veranlagungswahlrechte und ansonsten eine Erklärungspflicht. Hierzu ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Abgabe der Anlage KAP vorgesehen. Ab 2009 wurde diese aufgrund der gesetzlichen Regelungen neu gestaltet. Nach wie vor werden alle Kapitalertragsteuern auf dieser Anlage eingetragen. Zukünftig gehören auch ausländische Steuern, die mit Kapitalerträgen zusammenhängen, in die Anlage KAP; die Anlage AUS ist hierzu nicht mehr einzureichen. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem neuen Erklärungsvordruck und erläutert, wie und in welchen Fällen die Anlage KAP ausgefüllt werden muss.

Arbeitshilfe: Der Vordruck „Anlage KAP 2009” ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB CAAAD-27109 aufrufbar. S. 1619

I. Abgeltungswirkung und Einkommensteuerveranlagung

1. Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

[i]Abgeltungswirkung nicht in allen FällenGehören Kapitaleinnahmen aufgrund der Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs. 8 EStG zu einer anderen Einkunftsart, entfaltet eine einbehaltene Kapitalertr...