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Einkommen-/Lohnsteuer | Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – Datenübermittlung der Meldebehörden
Das IV C 5 – S 2363/09/10005 NWB QAAAD-42179 zum Verfahren der Datenübermittlung der Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Stellung genommen.
Die Meldebehörden haben als örtliche Landesfinanzbehörden zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für jeden Stpfl. die in § 39e Abs. 9 Satz 5 EStG bezeichneten Daten an das BZSt in dem mit ihm abzustimmenden Verfahren zu übermitteln. Diese Daten sind in einem zweistufigen Verfahren zu übermitteln; zunächst durch eine erste Datenübermittlung im Mai 2010. Nach § 39e Abs. 9 Satz 7 EStG bestimmt das BMF den Beginn und die Dauer der Datenübermittlung durch ein im BStBl zu veröffentlichendes Schreiben. Für die weitere Datenübermittlung vorauss...