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Umsatzsteuer | Umsatzsteuervergütungsanspruch des Schuldners als Teil der Insolvenzmasse
Ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist; das gilt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners (Bezug: § 35, § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 811 Abs. 1 ZPO).
Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mit „Zustimmung” des Insolvenzverwalters führt nicht automatisch zu einer „Freigabe”, wonach Vermögen aus der Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehören soll. Dies hat zur Folge, dass vom Schuldner neu begründete Forderungen zur Insolvenzmasse gehören und deshalb ein Aufrechnungsverbot für das FA besteht, da der Vergütungsanspru...