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Umsatzsteuer | Durchschnittssatzbesteuerung nach Aufgabe des Betriebs
Das BMF hat zu den Konsequenzen der BFH-Entscheidung Stellung genommen, nach der die Lieferung von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnissen auch dann noch der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) unterliegt, wenn sie nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt ( IV D 2 – S 7410/07/10015). S. 371
Der BFH hat entschieden, dass die Lieferung selbst (vor Verpachtung) erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt auch dann (noch) der Besteuerung nach Durchschnittssätzen unterliegt, wenn sie nach Verpachtung seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt. Er schränkt damit das ein (, Kurzinfo StuB 2010 S. 370, NWB DAAAD-42623).
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