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BFH 19.11.2009 V R 16/08, StuB 9/2010 S. 370

Umsatzsteuer | Durchschnittssatzbesteuerung nach Beendigung der aktiven Bewirtschaftung

Die Lieferung selbst (vor Verpachtung) erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt unterliegt auch dann (noch) der Besteuerung nach Sätzen, wenn sie nach Verpachtung seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche erfolgt (Einschränkung des , BStBl II S. 696; Bezug: § 45 AO; § 5 GewStG; §§ 123 ff. UmwG).

Praxishinweise

Die Durchschnittssatzbesteuerung ist zulässig für die „im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze”. Da das Unternehmen bzw. die Unternehmereigenschaft erst erlischt, wenn alle Rechtsbeziehungen abgewickelt sind, zählen auch Umsätze, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen (z. B. Verkauf der „letzten Ernte”), noch zu den im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung a...