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OLG Frankfurt/M. 20.10.2009 14 U 98/09, NWB 19/2010 S. 1497

Bankrecht | Aufklärungspflicht über Rückvergütungen der Bank bei Beteiligungserwerb an Medienfonds

Ein Kreditinstitut, das einen Kunden über eine Kommanditbeteiligung an einem Medienfonds berät, ist verpflichtet, diesen wegen möglicher Interessenkonflikte bei der Anlageberatung über den Erhalt von Rückvergütungen („Kick-Backs”) selbst dann aufzuklären, wenn diese weniger als 15 % des Anlagekapitals betragen. Ein unvermeidbarer Rechtsirrtum des Kreditinstituts im Hinblick auf diese – vom BGH erstmals mit Urteil v. 19. 12. 2006 - XI ZR 56/05 NWB LAAAC-40101 begründete – Aufklärungspflicht kommt für das Jahr 2001 allenfalls dann in Betracht, wenn es in tatsächlicher Hinsicht auch darlegen kann, dass es die Rechtslage gründlich geprüft hat und ggf. erforderlichen Rechtsrat eingeholt und die (bis dato) einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachtet hat.

Anmerkung:

Der Senat widersprich...