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BGH 24.03.2010 XII ZR 175/08, NWB 19/2010 S. 1496

Prozessrecht | Darlegungspflicht des Unterhaltsberechtigten für höheres Einkommen ohne die Ehe

Beim Streit um die Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen beweispflichtig, die für eine Befristung sprechen. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft aber den Unterhaltsberechtigten nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast. Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile ihm bzw. ihr entstanden sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden. [i]Zum Unterhaltsrecht s. Viefhues, NWB F. 19 S. 3853Im Streit stan...