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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
Seit besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO). Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung ist durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt worden. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). Das BMF hatte hierzu mit Schreiben v. (BStBl 2009 I S. 855) ausführlich Stellung genommen. Dieses Schreiben wird durch das Schreiben v. ersetzt; das wird aufgehoben. Das neue Schreiben ist auf Ausfuhrlieferungen anzuwenden, die nach dem bewirkt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn der Unternehmer für vor dem ausgeführte A...