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FG Rheinland-Pflaz 24.03.2010 2 K 1029/09, NWB 19/2010 S. 1490

Einkommensteuer | Verlorene Aufwendungen bei Hausbau keine außergewöhnlichen Belastungen

Mit Urteil v. 24. 3. 2010 zur Einkommensteuer 2005 hat sich das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. – Im Streitfall hatten die Kläger mit der A-GmbH im Juni 2005 einen Vertrag über die Errichtung eines gemischtgenutzten Einfamilienhauses zu einem vereinbarten Preis von rd. 220.000 € geschlossen. Gemäß dem Zahlungsplan stellte das Unternehmen noch im Juni 2005 einen Betrag von rd. 44.000 € in Rechnung. Die Kläger zahlten, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde; danach fiel das Unternehmen in Insolvenz. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde noch im Jahre 2005 mangels Masse abgewiesen. Im Oktober schlossen die Kläger einen weiteren Vertrag zur Errichtung des Einfamilienh...