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FG Rheinland-Pflaz 24.03.2010 2 K 1029/09, NWB 19/2010 S. 1490

Einkommensteuer | Verlorene Aufwendungen bei Hausbau keine außergewöhnlichen Belastungen

Mit Urteil v. zur Einkommensteuer 2005 hat sich das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. – Im Streitfall hatten die Kläger mit der A-GmbH im Juni 2005 einen Vertrag über die Errichtung eines gemischtgenutzten Einfamilienhauses zu einem vereinbarten Preis von rd. 220.000 € geschlossen. Gemäß dem Zahlungsplan stellte das Unternehmen noch im Juni 2005 einen Betrag von rd. 44.000 € in Rechnung. Die Kläger zahlten, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde; danach fiel das Unternehmen in Insolvenz. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde noch im Jahre 2005 mangels Masse abgewiesen. Im Oktober schlossen die Kläger einen weiteren Vertrag zur Errichtung des Einfamilienhauses zu rd...