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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 542

Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 29 UStG

Ralf Bombita und Dr. Oliver Zugmaier

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-42559 Mit der Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen zum stellte sich die Frage, ob und inwieweit hierdurch bei bestehenden Verträgen die zivilrechtliche Gegenleistung tangiert wird. Bei der Prüfung möglicher Ansprüche sind neben den gesetzlichen Regelungen insbesondere auch die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen.

Grundsätzliches

[i]Zivilrechtliche GegenleistungDie Umsatzsteuer ist integraler Bestandteil der zivilrechtlichen Gegenleistung, wodurch der zwischen den Vertragsparteien (auch bei Kaufleuten) vereinbarte Preis grds. immer ein Bruttopreis ist. Hiervon zu unterscheiden ist das steuerliche Entgelt, welches gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG jeweils den Nettopreis repräsentiert.

Eine Anpassung der zivilrechtlichen Gegenleistung aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuersatzes, gleichermaßen für den Fall der Erhöhung und der Reduzierung, setzt entweder eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder eine klare und rechtswirksame Vereinbarung voraus.

Gesetzliche Grundlage

[i]Tatbestandsvoraussetzungen§ 29 UStG regelt den Ausgleich von Mehr- oder Minderbelastungen für den Fall, dass sich nach Vertragsabschluss und aufgrund gesetzlicher Änderung der Steuersatz für einen Umsatz ändert oder der Umsatz steuerpflic...