Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 19 vom Seite 1507

Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen

Anmerkungen zum

Ferdinand Huschens

[i]BMF, Schreiben v. 5. 3. 2010 (BStBl 2010 I S. 259)Das (BStBl 2010 I S. 259) zu der durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz neu in das UStG aufgenommenen Steuerermäßigung für kurzfristige Beherbergungsleistungen Stellung genommen. Neben den umsatzsteuerlichen Aspekten werden darin auch lohnsteuerliche Folgen und Anpassungen ab dem im Vorgriff auf eine Ergänzung der LStR angesprochen. [i]Welling, NWB 8/2010 S. 612; Huschens, NWB 2/2010 S. 100Folgende Umsätze unterliegen ab dem dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG). Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG).

I. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen

1. Allgemeines

[i]Beherbergungsleistung muss nach dem 31. 12. 2009 endenRn. 2 bis 4 des enthalten allgemeine Grundsätze zur Anwendung der Steuerermäßigung. Nach Rn. 2 kommt es für die Bestimmung des Steuersatzes allein auf das Ende der Beherbergungsleistung an...