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KSR Nr. 5 vom Seite 7

Grenzüberschreitende Verlustnutzung in der Organschaft

Urteil des Niedersächsischen FG – erster deutscher „Marks & Spencer”-Fall

Anja Lorenz

Der EuGH hatte in der Rechtssache „Marks & Spencer” entschieden, dass die Regelungen zur britischen Gruppenbesteuerung gegen die EU-Niederlassungsfreiheit verstoßen, wenn und soweit innerhalb einer Konzerngruppe der Abzug finaler Verluste einer EU-Tochtergesellschaft ausgeschlossen ist. Das Niedersächsische FG wendet diese Grundsätze auf die deutsche Organschaft an und lehnt eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ab, weil es an einer im Vorhinein vereinbarten Verlustübernahmeverpflichtung fehlte.

Streitfall

In dem entschiedenen Fall hielt eine deutsche Konzernobergesellschaft (AG) die Anteile an zwei italienischen Tochtergesellschaften, die ihre Geschäftstätigkeiten 2006 eingestellt hatten. Die AG begehrte eine phasengleiche Berücksichtigung der in den Jahren 2002 bis 2005 entstandenen Verluste ihrer Tochtergesellschaften.

Nationale Prüfung

Das Niedersächsische FG stellt zunächst fest, dass die deutschen Organschaftsvoraussetzungen der §§ 14 ff. KStG im Ausgangsfall nicht vollständig vorlagen. Zum einen erfüllten die Tochtergesellschaften nicht die Ansässigkeitsvoraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, d. h. sie hatten ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland (dopp...