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BBK Nr. 9 vom Seite 433

Erfassung arbeitsvertraglicher Vertragsstrafen in der Buchhaltung

Dr. Harald Schmidt

[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

[i]Kleinsorge, Vertragsstrafenvereinbarung im Arbeitsvertrag, NWB 45/2009 S. 3508, NWB WAAAD-30717 Wir sind ein mittelständisches Unternehmen. In unseren Arbeitsverträgen vereinbaren wir Vertragsstrafen für ein Fehlverhalten unserer Arbeitnehmer. Wir bezwecken damit, den Schadensnachweis seitens des Arbeitgebers zu erleichtern. Wie und wann sind aber diese Vertragsstrafen in der Buchhaltung zu erfassen?

Antwort

I. Vertragsstrafe

[i]Definition „Vertragsstrafe”Die Zahlung einer Geldsumme kann als Strafe vereinbart werden für den Fall, dass der Schuldner

  • nicht oder nicht in gehöriger Weise leistet oder

  • einer Pflicht zu einem Unterlassen zuwiderhandelt .

Die Verwirkung einer Vertragsstrafe setzt sowohl bei Verletzung der Leistungspflicht als auch bei Zuwiderhandlung gegen eine Verpflichtung zum Unterlassen ein Verschulden voraus.

[i]Gläubiger braucht Schaden nicht nachzuweisenDurch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe soll der Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Leistung angehalten werden. Der Gläubiger braucht in Höhe der versproch...