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Umsatzsteuer: Konsequenzen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Am [i]Vollständiger Beitrag ab Seite 406hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen” zugestimmt, mit dem der Gesetzgeber eine Reihe von Entscheidungen des EuGH und weitere EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen betreffen die Regeln zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger und die neuen Fristen für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen (ZM). Die Änderungen treten zum in Kraft.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 9/2010 406.
I. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG
Werden sonstige Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU erbracht und schuldet der Leistungsempfänger in Deutschland die Umsatzsteuer, entsteht die Steuer künftig bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Bislang entstand die Steuer gem. § 13b Abs. 1 UStG mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des auf die Ausführung der Leistung folgenden Monats. [i]Entstehung der Steuer vor RechnungserteilungIn der Praxis bringt diese Regelung erheblichen Mehraufwand mit sich, da die Steuer oftmals bereits entsteht, obwohl dem Leistungsempfänger no...