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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 1

Fall Sonnenkönig und Physiotherapeut Gert Müller – Aufgabe aus Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht

Behandlung einer Photovoltaikanlage, umsatzsteuerliche Besonderheiten bei einer freiberuflichen Praxis, Durchführung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Maik Richter, Ehrenfriedersdorf

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I. Sachverhalt

Gert Müller ist selbständiger Physiotherapeut in Chemnitz und großer Fußballfan. Als er im Sommer 2009 die Werbung von Lukas Podolski für SolarWorld im Fernsehen gesehen hatte, nahm er die dort benannte Idee auf und setzte sie um. Die Idee bestand darin die Sonnenenergie einzufangen, in elektrischen Strom umzuwandeln und ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für den eingespeisten Strom bekommt man nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine für 20 Jahre garantierte Vergütung. Mit dieser Vergütung zahlt man seine Anlage ab und verdient dabei noch Geld. Das Erste, was Gert bei seinen Recherchen lernte, das war der Unterschied zwischen einer Solar- und einer Photovoltaikanlage. Mit einer Solaranlage nutzt man die Sonnenenergie zur Erwärmung von Wasser und nutzt dieses in der Heizungsanlage oder bei der Warmwasserversorgung. Mit einer Photovoltaikanlage wird die Sonnenenergie aufgenommen, in (Gleich-)Strom umgewandelt und nach der Umwandlung in Wechselstrom (durch einen Wechselrichter) ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Gert entschied sich also, solch eine Photovoltaikanlage anzuschaffen und Strom z...