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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1222/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Verlängerungszeitraum der Zahlung von Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Kinds hinaus, wenn Beginn und Ende des Zivildienstes mitten im Monat liegt

Leitsatz

Der Verlängerungszeitraum nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zu kürzen, wenn der Zivildienst nicht am Monatsersten angetreten und deshalb im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wurde (Anschluss an ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAD-42289

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