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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1222/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Verlängerungszeitraum der Zahlung von Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Kinds hinaus, wenn Beginn und Ende des Zivildienstes mitten im Monat liegt

Leitsatz

Der Verlängerungszeitraum nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zu kürzen, wenn der Zivildienst nicht am Monatsersten angetreten und deshalb im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wurde (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
HAAAD-42289

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