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VG Trier 14.04.2010 K 11/10.TR, NWB 18/2010 S. 1402

Insolvenzrecht | Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während des Insolvenzverfahrens

Während des Insolvenzverfahrens darf ein bestehendes Gewerbe nicht wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse untersagt werden (§ 12 GewO) – auch nicht wegen Steuersäumnis. Im Streitfall hatte der klagende Betreiber einer Gaststätte offene Steuerschulden von ca. 55.000 €. Über sein Gewerbe wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter gestattete die Fortführung der Gaststätte, um die Insolvenzmasse nicht zu schmälern. Sechs Monate darauf untersagte die Gewerbebehörde den weiteren Betrieb wegen Unzuverlässigkeit unter Hinweis auf die steuerlichen Außenstände. Diese Untersagung war unzulässig. Zwar rechtfertigen hohe Steuerschulden i. d. R. wegen der damit zum Ausdruck kommenden gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Untersagung des Gewerbes. Etwas anderes gilt aber für die Dauer eine...