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Umsatzsteuer | Leistungen der ambulanten Palliativversorgung
Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich Hospizleistungen steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden, oder alternativ nach Satz 2 Doppelbuchst. gg von Hospizen, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V geschlossen wurden. Stationäre Hospizleistungen sind somit in ihrer Gesamtheit von der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfasst. Gemäß (BStBl 2009 I S. 756, Rn. 58) sind Hospizleistungen – wenn sie ambulant von Krankenschwestern oder vergleichbarem medizinischen Fachpersonal erbracht werden – vgl. § 39a Abs. 2 SGB V – nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Angesichts der Vergleichbarkeit sind die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V nach der ebenfalls nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der fachli...