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Umsatzsteuer | Stromerzeugung mit Photovoltaikanlage durch Kirchengemeinde
Das entschieden, dass die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage durch eine Kirchengemeinde auch dann ein Betrieb gewerblicher Art ist, wenn der Jahresumsatz den Betrag von 30.678 € nicht übersteigt. Das Gericht weicht damit von der Regelung in Abschn. 23 Abs. 4 UStR ab.