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Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen und Vereinheitlichung der Rechnungsvorschriften
Am hat das Europäische Parlament als letzte EU-Institution über die Annahme eines Vorschlags zur Änderung der Vorschriften zur Rechnungsstellung und zum Vorsteuerabzug beraten. Kernpunkt des zugrundeliegenden Vorschlags der Europäischen Kommission ist der Verzicht auf verpflichtende technische Anforderungen im Rahmen der Übermittlung elektronischer Rechnungen.
Stattdessen wird zukünftig bei jeder erhaltenen Rechnung – unabhängig von ihrem Übertragungsweg – die Prüfung der Authentizität des Ausstellers sowie der Unversehrtheit der enthaltenen Informationen und die Lesbarkeit über den Aufbewahrungszeitraum gefordert. In Bezug auf elektronisch übermittelte Rechnungen können insoweit zwar auch weiterhin die „klassischen” Verfahren der qualifizierten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens verwendet werden. Darüber hinaus ermöglicht es die EU nunmehr aber auch, die o. a. Anforderungen mittels eines sog. „Audit Trails” nachzuweisen, also einer verlässlichen Prüfkette, die den Zusammenhang zwischen der empfangenen Rechnung und der erhaltenen Lieferung oder Leistung dokumentiert.
Im Ergebnis wird es voraussichtlich möglich, beispielsweise den Vorste...