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Der Abzug von Auslandsspenden
Räumliche Ausdehnung des Spendenabzugs
[i]Hörster, NWB 15/2010 S. 1130Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2010 I S. 386) hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des gemeindienlichen Spendenabzugs räumlich ausgeweitet. Nach § 10b EStG n. F. sind nunmehr – unter weiteren Voraussetzungen – auch Zuwendungen an ausländische Einrichtungen in der EU und im EWR-Raum zum Spendenabzug zugelassen. Damit sucht der Gesetzgeber – als Reaktion auf das (Persche NWB RAAAD-05490; s. auch Lehr, NWB 7/2009 S. 432) – das deutsche Spendenrecht europa(rechts)tauglich zu machen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB DAAAB-13232 der infoCenter-Beitrag „Spenden” aufrufbar.
I. Rechtsentwicklung
[i]Bisher: Kein Abzug von Direktspenden in das EU-AuslandBisher waren nur Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an inländische öffentliche Dienststellen sowie an gemeinnützige (nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite) Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen nach § 10b Abs. 1 und 1a EStG a. F. steuerbegünstigt. Direktspenden in das EU-Ausland waren nicht abzugsfähig.
[i]Abzugsverbot verstößt gegen KapitalverkehrsfreiheitIn der Rechts...