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Neues DBA mit Großbritannien
[i]Neues DBA mit GroßbritannienDas BMF hat das aktuelle DBA mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, das Ende März in London unterzeichnet wurde, veröffentlicht. Das Abkommen gilt in Deutschland für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge und in England für die Einkommen- (income tax), Körperschaft- (corporation tax) und die Steuer vom Veräußerungsgewinn (capital gains tax). Das Abkommen wurde am in London unterzeichnet. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht werden. Das am unterzeichnete DBA in der Fassung des am in London unterzeichneten Protokolls tritt mit Inkrafttreten des neuen DBA außer Kraft. Bestandteil des neuen DBA ist ein Protokoll, das Regelungen zu den Art. 10–12 (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren), 27 (Informationsaustausch) und 29 (Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung) enthält. Zudem haben die beiden Staaten eine gemeinsame Erklärung anlässlich der DBA-Unterzeichnung in Bezug auf die missbräuchliche Inanspruchnahme des DBA und die Besteuerung von Altersvorsorgeeinrichtungen unterzeichnet. In Kürze...