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Neues Europarecht in der Rentenversicherung ab dem 1.5.2010
[i]Europarechtliche Änderungen in der RentenversicherungDie Deutsche Rentenversicherung Bund weist in ihrer Pressemitteilung v. darauf hin, dass die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zusammen mit der zu ihr ergangenen Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 ab dem im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet. Innerhalb der EU koordinieren besondere Verordnungen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, um einerseits Doppelversicherungen zu vermeiden und andererseits die Sozialversicherungsansprüche der Personen zu schützen, die innerhalb der EU zu- und abwandern. Der Grundsatz, dass die einzelnen Mitgliedstaaten ihre Sozialsysteme inhaltlich selbst ausgestalten, wird hierdurch nicht berührt. Um die bisherigen Koordinierungsregelungen einfacher und klarer zu gestalten, wurde die VO (EG) Nr. 883/2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet. Sie ist der neue Bezugspunkt für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Die bis maßgeblichen VO (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 werden ab dem grundsätzlich durch die neuen Verordnungen abgelöst. Die VO (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 5...