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FG Köln | Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer bei der Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe gem. § 14 ErbStG
Bei der Zusammenrechnung mehrerer ausländischer Erwerbe wird ausländische Schenkungsteuer nur bis zur Höhe der inländischen Schenkungsteuer, die sich nach Abzug der auf die Vorerwerbe entfallenden Schenkungsteuer bezieht, angerechnet (EFG 2010 S. 438).
Die Klin. erhielt in der Zeit zwischen Januar und Dezember 1998 insgesamt neun Geldschenkungen von ihrer in den Niederlanden lebenden Mutter. Die Schenkungen wurden in den Niederlanden der dortigen Schenkungsteuer unterworfen. Den Anrechnungsbetrag für die Vorschenkungen ermittelte das FA in der Form, dass von der SchenkSt auf die Vorerwerbe die niederländische SchenkSt auf den jeweils letzten Erwerb abgezogen wurde. Die niederländische SchenkSt wurde damit jeweils nur insoweit angerechnet, als sie auf den jeweiligen Erwerb am Stichtag entfiel. Die Kl...