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FG Düsseldorf 8.9.2009 6 K 308/04 K, IWB 8/2010 S. 266

FG Düsseldorf | Verrechnung von Verlusten aus einer französischen Betriebsstätte erst im „Finalitätsjahr”

Verluste einer französischen Betriebsstätte werden nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 7, Art. 4 Abs. 1 DBA Frankreich ebenso wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen. Ein Verlustabzug im Inland kommt nicht in Betracht, wenn aus der Perspektive des Jahres, für das die Verlustverrechnung begehrt wird, eine Verlustnutzung im Betriebsstättenstaat nicht ausgeschlossen ist (EFG 2010 S. 389).

Hinweis:

Die Klin., eine deutsche Holding, machte im VZ 1999 Verluste aus einer französischen und aus einer italienischen Betriebsstätte ihrer mit Ergebnisabführungsvertrag verbundenen Tochter-GmbH geltend. Das Verfahren ruhte im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren zu „Lidl Belgium”. Unter Bezugnahme auf das (Rs. C-414/06, EuGHE 2008 I S. 3601 NWB JAAAC-80208) hatte der BFH entschieden, dass auch nach Aufh...BStBl 2009 II S. 630