Kauf und Bewertung einer Steuerberaterpraxis
4. Aufl. 2010
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4 Steuerrechtliche Folgen bei Kauf oder Verkauf einer Steuerberaterpraxis
4.1 Handels- und/oder steuerrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
Literatur: Schoor, Die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, SteuerStud 2002 S. 271; Strahl, Unternehmensnachfolge bei Freiberuflern – steuerliche Probleme und Gestaltungswege, StbJb 2003/2004 S. 399; Schoor, Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich, StuB 2007 S. 221; Schoor, Sozietätsgründung durch Einbringung einer Einzelpraxis, StuB 2008 S. 265; Schoor, Nachträgliche Wahlrechtsausübung bei der Einnahmen-Überschussrechnung, StuB 2009 S. 534; Schoor, Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe, NWB 2010 S. 54.
631Nach Handelsrecht – genau: nach § 1 Abs. 1 HGB – ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb ohne Rücksicht auf die Branche ein Handelsgewerbe und besitzt damit die Kaufmannseigenschaft. Gewerbetreibende sind daher handelsrechtlich und damit auch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet (§ 238 HGB, § 140 AO). Eine Ausnahme gilt nur für Gewerbetreibende, deren Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
632Steuerberater – im Folgenden ist mit der Bezeichnung „Steuerberater„ stets au...