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Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich
Welches Problem ergibt sich beim Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich?
Wie ist beim Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich technisch vorzugehen?
Wie ist ein Übergangsgewinn zu behandeln?
Wechselt ein Stpfl. freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, muss er zeitgerecht zum „Bilanzeröffnungsstichtag” eine Anfangsbilanz erstellen. Um sicherzustellen, dass sich Geschäftsvorfälle durch die abweichende Technik der Gewinnermittlung nicht doppelt oder überhaupt nicht auswirken, sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen. Dieser Beitrag hat ein Fallbeispiel zum Gegenstand, mit dessen Hilfe die Technik des Übergangs von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich veranschaulicht werden soll.
I. Einleitung
Gehen Freiberufler oder Gewerbetreibende, die bisher den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt haben, zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG über, müssen sie zeitgerecht zum „Bilanzeröffnungsstichtag” eine ...