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BGH 24.03.2010 IV ZR 296/07, NWB 17/2010 S. 1322

Öffentlicher Dienst | Beteiligung an Überschüssen im Rahmen der Zusatzversorgung

Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Die Versicherten haben aber einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen dem Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.

Anmerkung:

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst Beschwerden gegen die Berechnung und Höhe von Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL bei Umstellung ihrer Satzung (VBLS) und Systemwechsel zum ni...