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BFH 16.12.2009 II R 29/08, NWB 17/2010 S. 1316

Grundsteuer | Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer

Nach dem ist Grundbesitz der öffentlichen Hand nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.