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Erbschaftsteuer | Kein Erlass wegen insolvenzbedingter Veräußerung des Betriebsvermögens
Nach dem ist der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens kein sachlicher Grund für einen Erlass gem. § 227 AO.
Dass aus Rechtsgründen die insolvenzbedingte Vernichtung eines Unternehmens innerhalb der Behaltefrist für die Erbschaftsteuerverschonung gem. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. schädlich ist, hatte der BFH bereits entschieden. Die Hoffnungen der Betroffenen auf Linderung der Belastung wegen sachlicher Unbilligkeit hat der BFH mit dem vorliegenden Urteil enttäuscht. Zwingend erscheint die Beurteilung nicht, zumal im Streitfall die Veräußerung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter erst etwa vier Monate vor Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgte und der Kläger geltend machte, er habe als Kommanditist der insolvent...