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NWB Nr. 17 vom Seite 1325

Neue Informationspflichten für Steuerberater

[i]DL-InfoV soll für mehr Transparenz und Schutz sorgenDie Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom ist am 17. März verkündet worden (BGBl 2010 I S. 267) und wird am in Kraft treten. Damit werden zusätzliche Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) in Deutschland umgesetzt. Diese Pflichten gelten grundsätzlich für alle Anbieter von Dienstleistungen (Ausnahmen nennt Art. 2 RL 2006/123/EG). Obwohl die neue Vorschrift zum Gewerberecht zählt (vgl. § 6c GewO), gilt sie auch für nicht-gewerbliche Selbstständige. Auch für Steuerberater und Rechtsanwälte werden damit zusätzliche Pflichtangaben verbindlich. Hinzu tritt die Pflicht zu weitergehenden Informationen auf Anfrage. Die Verordnung lässt die bestehenden Informationspflichten des Handels-, Verbraucherschutz- und Telekommunikationsrechts sowie branchen- und berufstypische Pflichten bestehen. Sie ist also kein Beitrag zur Vereinfachung des Rechts. Den Umstellungsaufwand bezifferte die Bundesregierung auf bis 100 Mio. ?. Es ist ferner zu Beginn mit einiger Unsicherheit zu rechnen.

Wahlrecht des Informationswegs

[i]Information muss nicht über Homepage erfolgenDer Anbieter der Dienstleistungen darf die nachfolgend dargestellten Informationen nach eigener Wahl von sich...