Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 17 vom Seite 1355

Die Firmierung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Unterscheidungskraft und Irreführungsverbot

Dr. Damian Wolfgang Najdecki

Obgleich die Anforderungen an die Zulässigkeit einer Firma in den letzten Jahren, insbesondere nach der Liberalisierung des Firmenrechts im Jahr 1998 durch das Handelsrechtsreformgesetz stets gesunken sind, hat der Kaufmann bei der Wahl der Firma auch auf verschiedene grundlegende Anforderungen zu achten. Da in der Praxis immer noch einige Fehler hinsichtlich der Firmierung anzutreffen sind, soll der folgende Beitrag die grundlegenden Fehlerquellen aufzeigen, insbesondere im Hinblick auf einen (I-3 Wx 182/09 und 183/09), welcher sich mit dem Firmenbestandteil „Partner” befasst. Für die Rechts- und Steuerberatung ist die Kenntnis der Regeln für die Firmierung unerlässlich. Der folgende Beitrag behandelt die wichtigsten Grundsätze der Firmierung bei kaufmännischen Unternehmen.

I. Firma als Identifikation des Rechtsträgers

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 HGB). Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Grundsätzlich ist der Kaufmann bei der Bildung des Firmennamens frei, so dass er beispielsweise auch eine Fantasiebez...